Busreise startet


Veranstalter der im Katalog „Der Holzländer“ und auf der Webseite www.Bus-DerHolzlaender.de veröffentlichten Reisen, ist die Firma

Holmer Köcher,
Omnibusbetrieb und Service in Reisebussen,
Klosterlausnitzer Str. 3,
07639 Weißenborn,
Tel: 036601 82849,
mail@Bus-DerHolzlaender.de , www.Bus-DerHolzlaender.de

Allgemeine Reisebedingungen der Firma Holmer Köcher


1. Abschuss des Reisevertrages

Die Anmeldung zu einer Reise kann mündlich und schriftlich erfolgen. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche müssen schriftlich erfasst werden. Der Abschluss erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Mit der Zahlung der Anzahlung bestätigt der Anmelder die Annahme des Reisevertrags, den Erhalt der Reisebedingungen der Firma Homer Köcher, und erhält einen Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß §651r des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung der Reise verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich nur an jene Dritte weitergeleitet, die an der Vertragsabwicklung beteiligt sind. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Sie haben das Recht, Auskunft zu den zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Hierzu wenden Sie sich bitte an Holmer Köcher Omnibusbetrieb. Foto -und/ oder Videoaufnahmen, die während der jeweiligen Reise aufgenommen werden, dürfen vom Reiseveranstalter zu eigenen Werbezwecken verwendet werden. Desweitern haben Sie das Recht Ihre Einwilligung in die Speicherung der personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung in die Zukunft zu widerrufen. In diesem Fall werden die Daten gelöscht. Sie erlauben der Firma Holmer Köcher Omnibusbetrieb die Zusendung von Reisekatalogen, Prospektmaterial und andere Unterlagen in Zusammenhang mit den Reisen der Firma Holmer Köcher.

2. Bezahlung

Die Anzahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Postausgang in Höhe von bis zu 20 % des Reisepreises. An sonst erlischt die Anmeldung. Die genaue Summe der Anzahlung entnehmen Sie bitte der Anmeldebestätigung. Die Restzahlung erfolgt bis 28 Tage vor dem Reisebeginn. Spätestens 5 Wochen vor Reise beginn erhalten sie die Bestätigung mit Angabe der Abfahrtszeit. Bei kurzfristigen Buchungen erfolgt die Zahlung des Reisepreise bei Reisebuchung. Erfolgt bis 10 Tage vor der Reise keine Zahlung, wird die Reise von Holmer Köcher Reiseveranstalter storniert, anfallende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt der Firma Holmer Köcher. Die im Prospekt der Firma Holmer Köcher genannten Leistungen sind bindend. Die Firma Holmer Köcher behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss bei sachlich berechtigten erheblich nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Prospekt-Angaben zu erklären. Der Reisende wird selbstverständlich informiert. Leistungen, die nicht im Prospekt unter Leistungen aufgeführt werden, sind nicht im Reisepreis enthalten. Wir behalten uns vor bei besonderen Umständen auf anderes gleichwertiges Hotel auszuweichen. Leistungen und Fahrten vor Ort nach Rücksprache und Erklärung kurzfristig zu ändern, wenn dies aus Gründen der Sicherheit Notwendig ist.

4. Mindestbeteiligung

Die Mindestbeteiligung beträgt bei allen Reisen 25 Teilnehmer.
Wird die Mindestteilnehmerzahl bis 20 Tage vor der Reisebeginn nicht erreicht, wird der Reisende von der Firma Holmer Köcher informiert. Tritt die Firma Holmer Köcher vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurück verliert Sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, gezahlte Beträge werden unverzüglich zurückerstattete.

5. Umbuchung und Rücktritt

Der Reisende kann bis 7 Tage vor Reisebeginn erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag Eintritt. Die Firma Holmer Köcher kann diesem widersprechen, wenn dieser den Reiseerfordernissen nicht entspricht. Etwa entstehen Mehrkosten, können wenn entstanden und nachgewiesen eingefordert werden. Der Reisende kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt sollte in Textform erfolgen und ist gegenüber der Firma Holmer Köcher zu erklären.
Tritt der Reiseteilnehmer vor der Reise vom Reisevertrag zurück, kann die Firma Holmer Köcher für die entstandenen Aufwendungen Schadenersatz verlangen.
Hierfür gelten, soweit nicht anders vereinbart, folgende Pauschalen. Für Busreisen und Fährüberfahrten:
ab 90. Tage vor Reisebeginn 5 %,
45. bis 29. Tage vor Reisebeginn 20%,
ab 30. bis 13. Tag vor Reisebeginn 55 %,
ab 12. bis 7. Tag vor Reisebeginn 75%,
ab 6 Tag vor Reisebeginn 90 %

Bei Umbuchungen, der Reise zustiege, der Reisen selbst und anderer Änderungen können Kosten entstehen.
Für Busreisen und Fährüberfahrten: ab Buchung 20,00 EUR pro Buchung/Personnen.
Gebuchte Tickets für Theater, Musical und andere Veranstaltungen sind ab Reisebuchung/ Anmeldung nicht stornierbar und zu 100% vom Reisenden zu erstatten.
Omnibus Betrieb Holmer Köcher ist verpflichtet, auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen. Firma Holmer Köcher kann aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände vom Vertrag zurücktreten (Unruhen, Wetterereignisse oder andere unzumutbare Ereignisse usw.) Tritt die Firma Holmer Köcher vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurück verliert die Firma Holmer Köcher den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, gezahlte Beträge werden unverzüglich zurückerstattet.

6. Reiseversicherung

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung und einer Reisekrankenversicherung. Mit Ihre Reiseanmeldung erhalten Sie Formulare zum möglichen Abschluss der Versicherungen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Die Firma Holmer Köcher kann den Reisevertrag nach Antritt der Reise kündigen, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Firma Holmer Köcher nachhaltig stört oder wenn sich der Reiseteilnehmer in solchen Maß vertragswidrig erhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Firma Holmer Köcher, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis, ersparte Aufwendungen werden dem Reisegast zurückerstattet.
Firma Holmer Köcher kann bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zurücktreten. Firma Holmer Köcher kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen zurücktreten, geleistete Anzahlung werden zurückerstattet.

8. Abhilfe verlangen/Mängelanzeige/Fristsetzung zu Kündigung

Bei nicht vertragsgemäß erbrachter Reise ist der Reiseteilnehmer berechtigt, Abhilfe zu verlangen. Der Reiseteilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er verpflichtet ist, der Firma Holmer Köcher oder deren Angestellten etwaig auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen und um Abhilfe zu verlangen. Unterlässt der Kunde die Anzeige schuldhaft, ist eine Minderung des Reisepreises ausgeschlossen. Wird die Reise infolge eines Mangels der in § 651iBGB bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, so kann der Reiseteilnehmer den Vertrag gemäß § 651 BGB kündigen. Das trifft auch zu, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen, der Firma Holmer Köcher erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter die vom Reiseteilnehmer angemessen Frist verstreichen lässt, ohne Abhilfe zu leisten. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder wenn die sofortige Kündigung durch besondere Interessen des Kunden gerechtfertigt ist.

9 Beschränkung der Haftung

Die Firma Holmer Köcher haftet im Rahmen der Reise vertraglichen Vorschriften unbegrenzt, für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, wird die Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Bei Schadensansprüchen durch den Reiseteilenehmer gegen die Firma Holmer Köcher aus unerlaubter Handlung, soweit sie nicht Körperschäden betreffen oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Haftet die Firma Holmer Köcher mit dem dreifachen Reisepreis. Firma Holmer Köcher ist zur Teilnahme am Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle nicht verpflichtet. Wir ziehen ein direktes Gespräch oder Korrespondenz mit dem Reisenden vor. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschuss einer Reiseunfall- und Gepäckversicherung.

10. Verjährung

Die im § 651 i ABS.3 BGB bezeichnete vertraglichen Ansprüche wegen Reisemängeln verjähren gemäß § 651 BGB in 2 Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag an dem die Pauschalreise nach dem Vertrag enden sollte.

11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge.

12. Gerichtsstand

Die Firma Holmer Köcher kann nur an Firmensitz verklagt werden.


Gültig für Reisen die ab den 01.09.2022 gebucht werden